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Immobilien Helmut Kientz
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77866 Rheinau
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Fax 07844/47506
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Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Maklervertrag: Der Maklervertrag kommt mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot: Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Die Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er diese Kenntnis erlangt hat. Geschieht das nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
3. Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des angestrebten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision: Unsere Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Diese Provision beträgt: - Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 3% zzgl. 19% MwSt. - Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 3% zzgl. 19 MwSt. - Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 1% zzgl. 19% MwSt. Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Mieter/Pächter: - Bei Wohnräumen 2 Monatsmieten zzgl. 19% MwSt. - Bei Gewerberäumen 3 Monatsmieten zzgl. 19% MwSt Die gesamten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist für die Vermittlung oder den Nachweis zu zahlen. Sie ist mit Abschluss des Vertrages fällig. (Mitursächlichkeit genügt.) Sie ist 8 Tage nach Rechnungslegung zahlbar. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.
5. Gleichwertigkeit: Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes in einer wie auch immer gearteten Form zwischen den Vertragsparteien.
6. Beurkundung: Der Makler hat Anspruch auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde und auf Teilnahme am Beurkundungstermin.
7. Haftung: Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlussbestimmungen: Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
9. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 77694 Kehl.